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Autor
Kaspar Sutter
(Basel) Regierungsrat. Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt |
Statement zur Mindestlohninitiative
Der Gegenvorschlag ist ein Basler Kompromiss Ein voller Lohn soll zum Leben reichen. Der Regierungsrat und der Grosse Rat sprechen sich deshalb für einen Mindestlohn von 21 Franken aus. Sie haben einen Gegenvorschlag erarbeitet, der weniger weit geht als die Mindestlohn-Initiative. Mit 21 Franken pro Stunde liegt der Gegenvorschlag klar unter der Forderung von 23 Franken der Initiative. Mit 21 Franken ist dieser für die Betriebe zahlbar und bundesrechtskonform. Der Gegenvorschlag stärkt die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Branchen mit einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterliegen nicht dem kantonalen Mindestlohn. Dort, wo die Sozialpartnerschaft funktioniert, greift der Kanton nicht ein. Er garantiert aber einen fairen Mindestlohn in den Branchen ohne funktionierende Sozialpartnerschaft. Auch Kleinstpensen sind beim Gegenvorschlag ausgenommen. Für die allermeisten Arbeitgeber ist eine faire Entlöhnung eine Selbstverständlichkeit. Der Grosse Rat und der Regierungsrat empfehlen, den Gegenvorschlag anzunehmen und die Initiative abzulehnen. 29. April 2021 / Kaspar Sutter |