Themen.Informationen, Ideen, Forderungen und Tipps zu kmu-relevanten Sachthemen.
|
Autor
Felix Werner
(Riehen) absolvierte von 1982 bis 1985 eine Buchhändlerlehre. 1986 machte er sich als Buchhändler selbständig. 1990 gründete er die Zentrale Buchhandelsschule in Olten, die er bis 2000 leitete. Von 2000 bis 2008 war er selbständig im Bereich Kommunikation und Projektmanagement tätig. 2008 war er als Geschäftsführer massgeblich an der Gründung und am Aufbau von LiteraturBasel beteiligt und als Messeleiter führte er zusammen mit Festivalleiter Egon Ammann die von Matthyas Jenny ins Leben gerufene BuchBasel erfolgreich weiter und lancierte zusammen mit dem Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verband den Schweizer Buchpreis. Im Mai 2012 hat er LiteraturBasel verlassen. Von Juni 2014 bis November 2019 war er Mitglied der Geschäftsleitung des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Seit Dezember 2019 ist er Inhaber der Zweinull GmbH. Seit 2014 ist Felix Werner Präsident des Verkehrsvereins Riehen, seit 2019 zudem Präsident der Stiftung Jahrbuch z’Rieche und der Gesellschaft Schweiz-Russland. Felix Werner ist seit der Gründung der Gruppe23 deren Geschäftsführer. |
COVID-19
Zukunft mit Covid-19 Ein rasches Ende des Lockdowns auch für Restaurants sowie Kultur- und Sportveranstaltungen, zusätzliche Anstrengungen für einen wirkungsvollen Schutz vulnerabler Gruppen und ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Geschäftsmietverträgen waren die wichtigsten Forderungen, die in der KMU-Polit-Arena der Gruppe23 vom 18. Februar 2021 erhoben wurden. In der KMU-Polit-Arena diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der KMU-Wirtschaft und der Politik über Wege aus der Krise, notwendige Öffnungsschritte und künftige Rahmenbedingungen. Die Diskussion verlief auch bei diesem emotional sehr aufgeladenen Thema sehr sachlich und konstruktiv. Einigkeit herrschte weitgehend in der Einschätzung der gegenwärtigen Situation: Viren mutieren seit jeher, Infektionen werden auch durch Impfungen nicht vollständig verschwinden und es wird auch künftig saisonale Unterschiede bei Infektions- und Krankheitszahlen geben. Covid-19 ist für den überwiegenden Teil der Bevölkerung allenfalls lästig, aber viel weniger gefährlich als viele andere Risiken, die unsere Gesellschaft in Kauf nimmt. Gefährlich ist das Virus für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Lockdowns sind für die gesamte Bevölkerung, speziell aber für Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene und ältere Menschen verheerend. Auch die Wirtschaft leidet. Die Kosten für Lockdowns sind gigantisch, belasten künftige Generationen und sind auf Dauer schlicht nicht finanzierbar. Was soll getan werden? Ein Lockdown bis das Virus besiegt ist, ist unrealistisch – besonders angesichts der Erwartung, dass neue Mutationen oder andere Virenstämme zu weiteren Infektionswellen führen werden, wie das auch schon in Vergangenheit immer wieder der Fall war. Darum müssen besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen endlich konsequent geschützt werden und die Einschränkungen für den grossen Rest der Bevölkerung müssen zurückgefahren werden. Speziell für vulnerable Bevölkerungsgruppen müssen Impfangebote einfacher zugänglich sein und schneller erfolgen. Damit die Bevölkerung mitzieht, müssen Massnahmen durchdacht und nachvollziehbar sein. Das Bereitstellen von ausreichenden Testkapazitäten und der Hinweis auf Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln ist sinnvoll. Die Wirtschaft ist von den gegenwärtigen Massnahmen unterschiedlich stark betroffen. Im Bauhaupt- und Nebengewerbe sowie bei Dienstleistungen wie Treuhandbüros sind die Einschränkungen vergleichsweise gering. «Die Regeln einzuhalten ist für uns kein Problem. Auch die Auftragslage ist nicht schlechter. Die grösste Herausforderung sind die psychischen Auswirkungen und fehlende Perspektiven für Mitarbeitende und ihre Familien», waren sich Gewerbetreibende und Dienstleister einig. Auch bei Grossverteilern wird die Situation ähnlich eingeschätzt. Dramatisch ist die Situation für Restaurationsbetriebe, Hotels, die Veranstaltungsbranche und diejenigen Teile des Detailhandels, die von Schliessungen betroffen sind. «Die beschlossenen Hilfen sind wichtig, aber sie lösen das Problem nicht. Auch wenn für Mitarbeitende Kurzarbeitsgeld beantragt werden kann, bleiben zum Beispiel Kosten für Pensionskassen- und Familienausgleichskassenbeiträge sowie für Ferien und Feiertage an den Betrieben hängen. Auch andere Kosten laufen weiter. Wenn kein adäquater Umsatz erzielt werden kann, führt das für Betriebe unweigerlich ins Desaster» wurde die Situation zusammengefasst. Als unverzeihlicher Fehler auf nationaler Ebene wurde das Scheitern des Covid-19-Geschäftsmietengesetzes im Parlament kritisiert. «Da haben bürgerliche Parteien, im Gegensatz zur Linken, die KMU-Wirtschaft jämmerlich im Stich gelassen» wurde mehrfach kritisiert. Abhilfe schaffen könnte die Festschreibung eines ausserordentlichen Kündigungsrechts für Mieter in Notlagen. «Wenn ein Unternehmen in solchen Situationen seinen Mietvertrag mit einer Frist von zwei oder drei Monaten kündigen kann, würde seine Verhandlungsposition gegenüber denjenigen Vermietern gestärkt, die bisher jegliche Kompromissbereitschaft haben vermissen lassen. Leichtfertig wird ein solches Recht niemand geltend machen. Seitens der Politik wurde zugesagt, dieses Anliegen in die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates einzubringen. Die vom Bundesrat per 1. März 2021 vorgeschlagenen Öffnungsschritte wurden begrüsst, aber als zu wenig weitgehend betrachtet. Namentlich Restaurants sowie Kultur- und Sportveranstaltungen müssen sich auf eine verlässliche Perspektive und eine rasche Öffnung verlassen können. «Überall wurde viel in ausgereifte Schutzkonzepte investiert und es gibt keine signifikanten Infektionsraten. Zudem funktioniert die Nachverfolgung von Kontakten in Restaurants im Unterschied zu anderen Bereichen problemlos» war man sich weitestgehend einig. «Es ist problematisch, wenn in Restaurants nur zu 25 oder 50 Prozent betrieben werden können. In einigen Betrieben mag das gehen, für die grosse Mehrheit wäre es aber ein zusätzliches Verlustgeschäft, die Infrastruktur hochzufahren und dann nur zu einem geringen Prozentsatz nutzen zu können. Das rechnet sich nicht» wurde von Seiten der Gastronomie festgehalten. Deutlich abgelehnt wurden von den Teilnehmenden ein Impfzwang oder eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nichtgeimpften. «Zum einen ist überhaupt nicht klar, wie stark Impfungen das Übertragungsrisiko verringern, zum anderen würde ich mit einem Zwang in unzulässiger Weise die körperliche Integrität meiner Mitarbeitenden tangieren» fasste es ein Unternehmer zusammen. «Ich empfehle ihnen, sich impfen zu lassen, aber Kontrollen oder Sanktionen sind für mich tabu». Die Gruppe23 wünscht sich von den Kantonen, dass sie Nachbesserungen der bundesrätlichen Öffnungsstrategie im Interesse der KMU und der gesamten Bevölkerung offensiv vertreten und selber anwenden:
22. Februar 2021 / Felix Werner |