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Nachhaltigkeit
Die KMU-Wirtschaft soll hinsichtlich der Entwicklung und Nutzung wirksamer nachhaltiger Verfahren, Produkte und Dienstleistungen unterstützt werden. Die Regeln für öffentliche Beschaffungen sind so anzupassen, dass der gemeinwirtschaftliche Nutzen (insbesondere Ausbildung, Nachhaltigkeit) stärker gewichtet wird.
Nachhaltigkeit soll als Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns verankert werden. Entsprechende Bestrebungen der KMU-Wirtschaft sollen von der Öffentlichen Hand gefördert werden, indem der gemeinwirtschaftliche Nutzen und nachhaltige Innovationen bei Beschaffungen stärker berücksichtigt werden. Viele lokale Betriebe engagieren sich beispielsweise stark für die Ausbildung oder die Anwendung ressourcenschonender Verfahren. Zudem gewährleistet die Berücksichtigung lokaler Anbieter verschiedene weitere Vorteile, von denen die Öffentliche Hand und die gesamte Bevölkerung direkt profitieren: Kurze Anfahrtswege haben einen positiven Effekt auf die CO2-Bilanz und entlasten die Verkehrsinfrastruktur. Arbeits- und Ausbildungsplätze werden erhalten und können neu geschaffen werden. Hinzu kommen die lokale Wertschöpfung und weitere Faktoren, die für eine prioritäre Berücksichtigung der lokalen KMU-Wirtschaft sprechen. Diese Priorisierung ist möglich, ohne internationale Verpflichtungen zu verletzen. |