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Autor
Felix Werner
(Riehen) absolvierte von 1982 bis 1985 eine Buchhändlerlehre. 1986 machte er sich als Buchhändler selbständig. 1990 gründete er die Zentrale Buchhandelsschule in Olten, die er bis 2000 leitete. Von 2000 bis 2008 war er selbständig im Bereich Kommunikation und Projektmanagement tätig. 2008 war er als Geschäftsführer massgeblich an der Gründung und am Aufbau von LiteraturBasel beteiligt und als Messeleiter führte er zusammen mit Festivalleiter Egon Ammann die von Matthyas Jenny ins Leben gerufene BuchBasel erfolgreich weiter und lancierte zusammen mit dem Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verband den Schweizer Buchpreis. Im Mai 2012 hat er LiteraturBasel verlassen. Von Juni 2014 bis November 2019 war er Mitglied der Geschäftsleitung des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Seit Dezember 2019 ist er Inhaber der Zweinull GmbH. Seit 2014 ist Felix Werner Präsident des Verkehrsvereins Riehen, seit 2019 zudem Präsident der Stiftung Jahrbuch z’Rieche und der Gesellschaft Schweiz-Russland. Felix Werner ist seit der Gründung der Gruppe23 deren Geschäftsführer. |
Mindestlohn
Mindestlohn: Ergebnis als Chance nutzen Mit knapp 54% haben die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt am 13. Juni 2021 den Gegenvorschlag zur Mindestlohninitiative angenommen. Künftig wird – von Ausnahmen abgesehen – mindestens 21 Franken pro Stunde verdienen, wer im Kanton Basel-Stadt arbeitet. Eine Chance für den Standort Basel. Niemand verliert gern Abstimmungen. Darum ist die Enttäuschung über das Ergebnis bei denjenigen, welche die Einführung eines Mindestlohnes im Kanton Basel-Stadt verhindern wollten, verständlich. Es gab gute Gründe dafür, die Hoheit für die Festlegung von Mindestlöhnen weiterhin den Sozialpartnern zu überlassen. Dennoch ist der angenommene Gegenvorschlag eine Chance für den Standort Basel. Drei Ansätze: Unternehmen nehmen Verantwortung wahr Für den grössten Teil der Anstellungsverhältnisse ändert sich durch den Entscheid nichts, weil die Löhne schon heute über 21 Franken pro Stunde oder rund 4‘000 Franken pro Monat für eine 100%-Tätigkeit liegen – auch ohne staatliche Vorgabe. Viele Unternehmen haben längst erkannt, dass sich Grosszügigkeit bei Löhnen und Arbeitsbedingungen auszahlt. Eine Chance, auf wahrgenommene soziale Verantwortung von Unternehmen hinzuweisen. Sozialpartnerschaft wird gestärkt Auch künftig können sich Sozialpartner im Kanton Basel-Stadt über eigene Mindestlöhne verständigen und diese in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festschreiben. Voraussetzung: Der GAV muss allgemeinverbindlich sein, also für alle Beschäftigungsverhältnisse der jeweiligen Branche gelten. Arbeitnehmervertretungen werden wie bisher nur dann geringeren Mindestlöhen zustimmen, wenn es dafür zwingende Gründe gibt. Der Entscheid der Stimmbevölkerung liefert ein weiteres gewichtiges Argument dafür, GAV für allgemeinverbindlich zu erklären. Das nützt allen Betrieben, die für eine faire Sozialpartnerschaft einstehen. Bauchweh bereitet es denjenigen, die versuchen sich mittels Dumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Eine Chance, die bewährte Sozialpartnerschaft zu stärken. Solidarität mit Geringverdienenden «Wer 100% arbeitet, dessen Verdienst soll auch zum Leben reichen» wurde vor der Abstimmung auch von Skeptikerinnen und Skeptikern selten bestritten. Die Bekenntnis zum Ziel existenzsichernder Löhne ist kein Grund, sich zu grämen sondern eine Chance, stolz zu sein. Es gibt also mindestens drei Gründe, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und jetzt selbstbewusst darauf hinzuweisen, dass der Kanton Basel-Stadt in einer weiteren Kategorie zur Spitze gehört. 13. Juni 2021 / Felix Werner |